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Was sind Angelkarten und Angelscheine

Angeln ist eine herrliche Freizeitaktivität, wo Sie ganz nah an der Natur kommen, vergessen Sie jedoch nicht, dass es ihre eigene Verantwortung ist, sich mit den geltenden Regeln bekannt zu machen, bevor Sie Angeln gehen. Als Angler müssen Sie unter anderem einen gültigen Angelschein und Angelkarte besitzen, sowohl sich mit den geltenden Angel Restriktionen und regeln auseinandergesetzt haben.

Wir haben einen kleinen Guide für Sie erstellt, damit Sie führ ihren nächsten Angel Ausflug bereit sind.

Was ist ein Angelschein?

Sind Sie im Alter von 18 bis 65, und wollen Sie in den dänischen Gewässern Angeln, müssen Sie in besitz des staatlichen Angelscheins sein.

Den Schein können Sie kaufen online bei: Fisketegn.de. Den Schein gibt es in 3 Ausgaben: Tageskarte, Wochenkarte und Jahreskarte.

Der Angelschein ist Personen Spezifik, das bedeutet, dass jeder Angler seinen eigenen Angelschein besitzen muss, und aus diesem Grund kann der Schein nicht im Namen eines Vereins oder eine Institution gezeichnet werden.

 

Was ist eine Angelkarte?

Wer in den Seichten Gewässern angeln möchte, benötigt eine Angelkarte für das gewünschte Angelgebiet. Mehr Information über wo Sie eine Angelkarte für die Gewünschten Gewässer erwerben können, finden Sie in den lokalen Touristen Büros.

Eine Tageskarte für Sæby Å können Sie bei JC Fiskegrej og Fritid kaufen.  

In der Periode vom 1. April bis zum 5. November, ist es ist möglich Tageskarten für Voer Å und Dybvad Søpark zu kaufen.

Tageskarten für Voer Å und Dybvad Søpark können Sie online bei Dybvad Erhvervstøj bestellen (Seite auf Dänisch). Die Tageskarte können Sie auch bei den volgenden Händlern kaufen: Brasholt - Jagt, Fiskeri og Outdoor, JC Fiskegrej og Fritid, Østervrå Bageri, Dagli` Brugsen Dybvad und Almas Park & Fritid A/S.

Die Tageskarte gilt nicht in Gerå, obwohl Voer Å Angelverein hier auch Angelgewässer hat. Wer hier angeln möchte, muss Mitglied des Voer Å Angelvereins sein.

Schonzeiten und Gebiete

Dort wo die verschiedenen Wasserläufe ins Meer münden, gibt es gesetzliche Regel in Bezug auf ganzjährige Fischschongebiete. Im Radius von 500 Meter von der Mündung ist das Angeln verboten.

Ist die Mündung weniger als 2 Meter breit, gilt das Schongebiet-Gesätz nur vom 16. September bis zum 15. Januar.

Seien Sie auch darauf aufmerksam, dass einzelne Wasserläufe ihre eigene Regel in Bezug auf dem Schongebiet-Gesetz haben. Dies bezieht sich zu Beispiel auf Voer Å‘s und Elling Å’s Mündung in Kattegat.

Außerdem ist es verboten innerhalb von 50 Meter von Ein- und Ausläufen von künstlich angelegten Fischpassagen, wie zb. Fischtreppen zu angeln.